Klimaanlagen 24 - Ihr Ansprechpartner für Klimatechnik
Hinweis zur Installation von Klimaanlagen:
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen (Art. 11 Abs. 5 der EG-VO 517/2014) dürfen Klimaanlagen, die F-Gase enthalten, nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert werden. Dies gilt sowohl für den Privat-an-Privat-Verkauf als auch für den Erwerb im Onlinehandel oder im Baumarkt. Der Verkauf ohne Nachweis einer fachgerechten Installation ist gesetzlich untersagt und kann zu erheblichen Geldstrafen für Händler und Käufer führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eigeninstallation von Klimaanlagen durch Laien nicht gestattet ist. Sowohl Endverbraucher als auch gewerbliche Anbieter dürfen ohne einschlägige kältetechnische Ausbildung und Zertifizierung grundsätzlich nicht in den Kältekreislauf eingreifen und keine Installation von Split-Klimageräten vornehmen, unabhängig von der Füllmenge der Klimaanlage. Rechtlich gesehen ist auch der Endverbraucher, der eine Split-Klimaanlage kauft und einbaut oder einbauen lässt, Anlagenbetreiber mit allen damit verbundenen Pflichten.
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf von Klimaanlagen mit Schnell-Verschluss-Verbindungen ohne Nachweis einer fachgerechten Installation durch zertifiziertes Personal gesetzlich verboten ist. Eigeninstallationen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu Umweltrisiken führen. Kältemitteltritt trägt zum Klimawandel bei, und unsachgemäße Installationen begünstigen diesen Effekt.
Im Interesse Ihrer Sicherheit und gesetzlichen Einhaltung empfehlen wir dringend, die Installation von Klimaanlagen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchführen zu lassen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zur Klimaanlageninstallation:
Die Installation dieser Klimaanlage darf ausschließlich von einem nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Durch den Abschluss des Kaufvertrages bestätigen Sie, dass dieser Vorschrift Genüge getan wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Austritt von Kältemittel einen Beitrag zum Klimawandel leistet. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Falle eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem GWP. Diese Klimaanlage enthält ein Kältemittel mit einem GWP von 675. Das bedeutet, dass ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels 675-mal größere Auswirkungen auf die Erderwärmung hat als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre.
Wir appellieren daher dringend, keine Arbeiten am Kältekreislauf vorzunehmen oder das Gerät zu zerlegen. Im Falle von Wartung, Reparatur oder Service sollten ausschließlich Fachpersonal hinzugezogen werden, um sowohl Ihre Sicherheit als auch den Umweltschutz zu gewährleisten.
Gemäß gesetzlicher Bestimmungen (Art. 11 Abs. 5 der EG-VO 517/2014) dürfen Klimaanlagen, die F-Gase enthalten, nur von zertifizierten Fachbetrieben installiert werden. Dies gilt sowohl für den Privat-an-Privat-Verkauf als auch für den Erwerb im Onlinehandel oder im Baumarkt. Der Verkauf ohne Nachweis einer fachgerechten Installation ist gesetzlich untersagt und kann zu erheblichen Geldstrafen für Händler und Käufer führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Eigeninstallation von Klimaanlagen durch Laien nicht gestattet ist. Sowohl Endverbraucher als auch gewerbliche Anbieter dürfen ohne einschlägige kältetechnische Ausbildung und Zertifizierung grundsätzlich nicht in den Kältekreislauf eingreifen und keine Installation von Split-Klimageräten vornehmen, unabhängig von der Füllmenge der Klimaanlage. Rechtlich gesehen ist auch der Endverbraucher, der eine Split-Klimaanlage kauft und einbaut oder einbauen lässt, Anlagenbetreiber mit allen damit verbundenen Pflichten.
Bitte beachten Sie, dass der Verkauf von Klimaanlagen mit Schnell-Verschluss-Verbindungen ohne Nachweis einer fachgerechten Installation durch zertifiziertes Personal gesetzlich verboten ist. Eigeninstallationen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu Umweltrisiken führen. Kältemitteltritt trägt zum Klimawandel bei, und unsachgemäße Installationen begünstigen diesen Effekt.
Im Interesse Ihrer Sicherheit und gesetzlichen Einhaltung empfehlen wir dringend, die Installation von Klimaanlagen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben durchführen zu lassen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zur Klimaanlageninstallation:
Die Installation dieser Klimaanlage darf ausschließlich von einem nach Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Durch den Abschluss des Kaufvertrages bestätigen Sie, dass dieser Vorschrift Genüge getan wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Austritt von Kältemittel einen Beitrag zum Klimawandel leistet. Kältemittel mit geringerem Treibhauspotential (GWP) tragen im Falle eines Austretens weniger zur Erderwärmung bei als solche mit höherem GWP. Diese Klimaanlage enthält ein Kältemittel mit einem GWP von 675. Das bedeutet, dass ein Austreten von 1 kg dieses Kältemittels 675-mal größere Auswirkungen auf die Erderwärmung hat als 1 kg CO2, bezogen auf hundert Jahre.
Wir appellieren daher dringend, keine Arbeiten am Kältekreislauf vorzunehmen oder das Gerät zu zerlegen. Im Falle von Wartung, Reparatur oder Service sollten ausschließlich Fachpersonal hinzugezogen werden, um sowohl Ihre Sicherheit als auch den Umweltschutz zu gewährleisten.
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